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Bodenkundliche Baubegleitung

Erhalt bzw. naturnahe Wiederherstellung von Böden bei der Durchführung von Bauvorhaben.

Das Ingenieurbüro Linnemann bietet Ihnen die Bodenkundliche Baubegleitung an. Diese dient dem Vollzug der bodenschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, insbesondere der Vorsorge gegenüber schädlichen Bodenveränderungen.

Ziel einer bodenkundlichen Baubegleitung im Sinne des Bundesverbands Boden ist der Erhalt und / oder eine möglichst naturnahe Wiederherstellung von Böden und ihren natürlichen Funktionen gemäß § 2 BBodSchG. Ein baulich in Anspruch genommener Boden sollte nach Abschluss eines Vorhabens seine natürlichen Funktionen als:

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
  • Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
  • Abbau, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers

wieder erfüllen können.

Für abgesicherte Bauprojekte

Die Bodenkundliche Baubegleitung zielt deshalb vor allem auf den Schutz vor physikalischen und stofflichen Beeinträchtigungen während eines Bauvorhabens ab, unabhängig von Umfang und Dauer des Vorhabens. Speziell sorgt sie für die Vermeidung von:

  • Beeinträchtigungen des Bodengefüges (Verdichtungen)
  • Erosion und Stoffausträgen
  • Kontamination mit Schadstoffen
  • Vermischung unterschiedlicher Bodensubstrate sowie
  • Beimengungen technogener Substrate

Das Leistungsspektrum im Überblick im Arbeitsbereich Bodenkundliche Baubegleitung führen wir folgende Leistungen im gesamten nordwestdeutschen Raum aus:

  • Bodenkundliche Gelände- / Profilaufnahme gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung
  • Erstellung von Bodenfunktionskarten
  • Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich der potenziellen Entstehung schädlicher Bodenveränderungen
  • Planungen zum Bodenschutz für einen regelkonformen Umgang mit Böden gemäß DIN 18915, DIN19639 und DIN 19731 im Rahmen von Bauvorhaben
  • Durchführung der bodenkundlichen Baubegleitung durch einen zertifizierten Sachverständigen

Wir beraten Sie gerne ausführlich.

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